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Briefing

4 Nov 2019

Achtung der Menschenrechte: Eine Kurzbewertung der größten deutschen Unternehmen

Shutterstock (purchased)

Briefing (DE)

Kompletter Bericht (EN)

Unternehmenskommentare

Datenblätter

Informationen (inkl. des Briefings) auf Englisch finden Sie hier, einen Überblick über die Medienberichterstattung (auf Deutsch und Englisch) hier.

Die Bundesregierung hat für 2020 das Ziel vorgegeben, dass mindestens 50% der deutschen Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter*innen effektive Prozesse zur Achtung der Menschenrechte einführen. Die aktuelle Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, "national gesetzlich tätig" zu werden und auf eine "EU-weite Regelung" zu drängen, wenn sich die freiwillige Umsetzung durch Unternehmen als unzureichend erweisen sollte. 

Achtung der Menschenrechte: Eine Kurzbewertung der größten deutschen Unternehmen bewertet öffentlich zugängliche Informationen für 20 deutsche Unternehmen auf der Grundlage von sektorübergreifend anwendbaren Kernindikatoren aus der Corporate Human Rights Benchmark-Methodik.

Die Kernindikatoren umfassen drei Bereiche: Governance-Strukturen und Selbstverpflichtungen; Einbettung der Achtung der Menschenrechte und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht; sowie Beschwerdemechanismen und Abhilfe.

Laut Studie belegen 90% (18/20) der Unternehmen nicht ausreichend, wie sie mit ihren Menschenrechtsrisiken umgehen (menschenrechtliche Sorgfaltspflicht). Nur zwei Unternehmen, Daimler und Siemens, erhielten Punkte für alle vier Indikatoren, die sich mit Verfahren menschenrechtlicher Sorgfaltsfpflicht befassen.

Fast die Hälfte (8/20) der Unternehmen erzielte weniger als 40% der zu vergebenden 24 Punkte. Unter den Unternehmen mit niedriger Gesamtpunktzahl sind bekannte Namen wie Deutsche Post DHL, RWE und Deutsche Bank, während Volkswagen 10 der verfügbaren 24 Punkte erhielt. Siemens ist mit 60% (14,5) der verfügbaren 24 Punkte das bestbewertete Unternehmen.

Die Ergebnisse lassen vermuten, dass die von der Bundesregierung bewertete breitere Gruppe von Unternehmen es schwer haben dürfte, den Test der Regierung zu bestehen. Dies könnte die Tür für Gesetzgebung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten öffnen. 

Phil Bloomer, Geschäftsführer (Executive Director) des Business & Human Rights Resource Centres, sagte:  

"Deutsche Unternehmen verfügen über die Ressourcen und Kapazitäten, um bei der Achtung der Menschenrechte eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Als Indikator für die Achtung der Menschenrechte durch deutsche Unternehmen zeichnen diese Ergebnisse jedoch ein enttäuschendes Bild."

"Keines der größten deutschen Unternehmen scheint die grundlegenden Erwartungen an die Achtung der Menschenrechte zu erfüllen, obwohl es sich bei allen um globale Unternehmen handelt, viele mit komplexen Lieferketten, wo Menschenrechtsverletzungen nachweislich verbreitet sind."

"Die Ergebnisse deuten auch darauf hin, dass die von der Bundesregierung bewertete breitere Gruppe deutscher Unternehmen die von der Regierung vorgegebene Schwelle wahrscheinlich nicht erreichen wird. Das würde richtigerweise eine gesetzgeberische Antwort nach sich ziehen."

Er fügte hinzu: "Diese Ergebnisse zeigen, dass in Deutschland und darüber hinaus gesetzliche Vorgaben nötig sind, um das Niveau für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln anzuheben. Die Arbeiter*innen und Gemeinschaften, die unter negativen Auswirkungen von Unternehmenshandeln leiden, können nicht länger warten."

Die Studie wird vom Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law veröffentlicht. Hauptautor ist Herbert Winistörfer vom Center for Corporate Responsibility an der ZHAW School of Management and Law, der die Indikatorenbewertung durchgeführt hat. Das Team vom Corporate Human Rights Benchmark unterstützte mit Anleitung und Feedback.  

Hier geht es zum Briefing (Deutsch) und zum kompletten Bericht (Englisch).